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OLG Stuttgart, 23.03.1982 - 18 UF 408/81 UE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit einer Regelung der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind im Verhältnis der Ehegatten zueinander mittels einstweiliger Anordnung
- familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1601, 1629; ZPO §§ 256, 620c
Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Passivlegitimation bei einstweiliger Anordnung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ravensburg, 10.11.1980 - 6 F 126/80
- AG Ravensburg, 30.11.1981 - 6 F 324/81
- OLG Stuttgart, 23.03.1982 - 18 UF 408/81 UE
Papierfundstellen
- FamRZ 1982, 945 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1953 - III ZR 206/51
Bayerischer Staat gegen bayerischen Landkreis - § 307 ZPO aF, bei Verzicht des …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.1982 - 18 UF 408/81
Auch ohne entsprechenden Antrag des Klägers (BGHZ 10, 333) war insoweit Teilanerkenntnisurteil zu erlassen. - BGH, 02.07.1980 - IVb ZR 519/80
Klage auf Herabsetzung des Kinderunterhalts - Maßgeblichkeit der Altersstufe …
Auszug aus OLG Stuttgart, 23.03.1982 - 18 UF 408/81
Eine Barunterhaltspflicht der Beklagten (Mutter) besteht nicht, da diese ihrer Unterhaltspflicht gegenüber Bärbel noch durch Pflege und Erziehung der Tochter nachkommt (§ 1603 Abs. 3 S. 2 BGB), und sie eine zusätzliche Barunterhaltspflicht allenfalls dann treffen könnte, wenn ihr Einkommen das des Klägers übersteigen würde (BGH NJW 1980, 2306 = BGHF 2, 198).